

Ihre
Sicherheit
01
Fachkompetenz
Generalunternehmer mit 27 Jahren Bauerfahrungund zahlreichen erfolgreichen Projekten;
02
Rechtssicherheit
Abwicklung mit Bauträgervertragsgesetz
​Kaufvertrag & Abwicklung über Notar mit Treuhandkonto; Rangordnung zur Sicherung Ihres Eigentumsrechtes;
03
Zahlungsplan
Sachverständiger & Notar schreiben den
Zahlungsplan nach tatsächlichem Baufortschritt vor.
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Ratenplan B:
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10 % Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung (bereits erfolgt)
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30% nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs;
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20% nach Fertigstellung der Rohinstallationen;
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12% nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung;
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17% nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
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9% nach Fertigstellung der Gesamtanlage
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der Rest nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährungsleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung (§ 4 Abs. 4) gesichert hat.